Orthopädie Schiffmann ist zertifiziert zur Anfertigung von orthopädischen Sicherheitsschuhen für den gewerblichen Bereich.

Die Fertigung folgt dem Zertifizierungsbericht zur EG-Baumusterprüfbescheinigung. Sicherheits- Schutz- und Berufsschuhe unterliegen der Baumusterprüfung nach DIN EN 20345, DIN EN 20346 und DIN EN 20347 mit der Konsequenz, dass Abänderungen jeglicher Art an diesen Schuhen nicht ausgeführt werden können. Auch bei orthopädischen Masseinlagen ist nur die Verwendung der vom jeweiligen Schuhhersteller festgelegten Materialkomponenten zulässig, da sonst der Schuh gegenüber dem geprüften Baumuster verändert wird.

I. Einlagen in Sicherheitsschuhen gemäß BGR 191

Wir beschaffen die für den von Ihnen festgelegten Arbeitsschuh (z.B. UVEX, Elten u.a.) die zugelassenen, zertifizierten Materialkomponenten, damit der Schuh im Ganzen den Anforderungen der DIN-Norm entspricht und liefern die Einlagen. Hierbei sind auch Verkürzungsausgleiche bis 8 mm oder beiderseitige Fersenerhöhungen bis 8 mm möglich. Die antistatischen Eigenschaften des Schuhes bleiben erhalten, da die Materialkomponenten ESD-geprüft und zertifiziert sind. 

 

II. Orthopädische Schuhzurichtungen :

Diese sind nur sehr eingeschränkt möglich, da (noch) kaum baumustergeprüfte Verfahrensanweisungen hierzu vorliegen. Wir bieten folgende zwei Möglichkeiten an :

  1. Über die Beschaffungsroutine Ihres Betriebes besorgen Sie einen Arbeitssicherheitsschuh der Fa. ELTEN, z.B. Typ ELTEN Ergo -Active oder Typ ELTEN Classic-Line Entsprechend eines hierzu bereits bestehenden baumustergeprüften Fertigungsablaufes führen wir die benötigte orthopädische Änderung (z.B. Innenrand- oder Außenranderhöhung, Schuherhöhung bei Beinverkürzung bis 3 cm oder Abrollhilfe) durch.
     
  2. Entsprechend den Anforderungen, welche die orthopädischen Sicherheitsschuhe erfüllen müssen, wählen wir ein Schuhmodell aus dem patentierten und zertifizierten Bausatzsystem von STEITZ-SECURA/ SOLOR aus. Neben Schuhänderungen wegen Beinverkürzung können hier insbesondere auch erforderliche Weichbettungen baumustergeprüft gearbeitet werden.

III. Individueller Sicherheitsschuh in Einzelfertigung

Eine Einlagenversorgung u.o. Änderung (falls baumustergeprüft möglich) reicht zur Versorgung nicht aus :

Hier ist die komplette Einzelanfertigung eines Sicherheitsschuhpaares erforderlich. Über individuell erstellte Leisten wird Ihr Arbeitsschuh gefertigt. Seit über 10 Jahren sind wir zertifiziert zur Anfertigung von orthopädischen Sicherheitsschuhen für den gewerblichen Bereich.

Die Fertigung folgt dem Zertifizierungsbericht zur EG-Baumusterprüfung.

Wer übernimmt die Kosten ?

Generell gilt :
Kosten für orthopädische Änderungen bezahlen die Krankenkassen nur für Privatschuhe, nicht für Sicherheitsschuhe/ Einlagen für Sicherheitsschuhe.

  1. Liegt kein Arbeitsunfall vor, ist i.d.R. die Deutsche Rentenversicherung Kostenträger der Maßnahme.
    Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, sprechen Sie die zuständige Sicherheitsfachkraft Ihres Betriebes an. Auch bietet die Deutsche Rentenversicherung Sprechstunden in Rathäusern an.Die Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung lautet : 0800/100048012
    Der Erstantrag besteht aus Dem Erstantrag und den späteren Folgeanträgen ( nur 1 Seite ) ist unser Kostenvoranschlag beizufügen.
     
  2. Es liegt ein Arbeitsunfall vor.
    Bei Antragstellung an eine Berufsgenossenschaft reicht i.d.R. unser Kostenvoranschlag mit dem ärztlichen Rezept und eine Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers aus.
    Der BG-Antrag wird dann von uns an die zuständige Stelle weitergeleitet.

    Weiterhin nehmen wir am sogenannten "Schuh-Pool-Verfahren" der Bau-Berufsgenossenschaft teil. Unter Rücksprache mit dem Arzt und der Berufsgenossenschaft wird die orthopädieschuhtechnische Versorgung festgelegt.
     
  3. Es liegt kein Arbeitsunfall vor und die Beitragszahlung in die Deutschen Rentenversicherung liegt unter 15 Jahren.
    In diesem Fall ist lt. der gesetzlichen Bestimmungen die Bundesagentur für Arbeit Kostenträger der Massnahme.

Die genannten Vorgehensweisen basieren auf der verbindlichen BGR 191, die im Downloadbereich eingesehen werden kann.
Immer noch werden diese gesetzlichen Vorschriften in den Betrieben nicht ausreichend beachtet, sodaß es zu haftungsrechtlichen Problemen kommen kann.